RegulärLaufkranoderPortalkranInspektionen durch qualifizierte Techniker sowie ein umfassendes Wartungsprogramm stellen sicher, dass Sie über einen zuverlässigen Kran verfügen und dass Ihr Arbeitsablauf nicht durch kostspielige Ausfallzeiten unterbrochen wird. Das Patchen vor notwendigen Reparaturen kann Ihnen dabei helfen, künftige Ausfälle zu vermeiden, die Ihr Budget sprengen-.
I. Allgemeine Inspektionspflicht
Prüfer und Wartungspersonal sollten entsprechend qualifiziert oder autorisiert sein.
Hebemaschinen sollten während des Gebrauchs überprüft und gewartet werden. Alle Inspektionen und Wartungen.
Als Ausrüstungsarchiv der Hebemaschinen sollten Aufzeichnungen erstellt und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Aufzeichnungen über periodische Inspektionen, Aufzeichnungen über besondere Inspektionen und Aufzeichnungen über ungeplante Wartung sollten bis zur Verschrottung der Ausrüstung aufbewahrt werden. Aufzeichnungen über geplante Wartungsarbeiten sollten bis zum nächsten Wartungszyklus aufbewahrt werden.
Die Anforderungen an Inspektion und Wartung in der vom Hersteller bereitgestellten Betriebsanleitung müssen mindestens den Bestimmungen dieses Teils und der entsprechenden Unterabschnitte entsprechen. Sie sollte entsprechend den verschiedenen Kraninspektions- und Wartungspunkten bestimmt werden.
II. Tägliche Inspektion
Bei routinemäßigen Inspektionen sollten vor Beginn jeder Arbeitsschicht Sichtkontrollen und Funktionstests an den Hebemaschinen durchgeführt werden, um etwaige Mängel festzustellen.
Die täglichen Inspektionen sollten folgende Punkte umfassen:
-Arbeitsumgebung;
-Sicherheitspersonal;
-Hebespreizer, Drahtseile und Hebeketten;
-Bremse;
-Feuerlöschausrüstung;
-Stromversorgung;
-Steuergerät;
-Überwachungssystem;
-Markierungen und Warnschilder;
-Leckage im Pneumatiksystem, Hydrauliksystem, Kühlsystem, Kraftstoffsystem;
-Beleuchtungsgerät.
III. Regelmäßige Inspektion
Regelmäßige Inspektionen können in wöchentliche Inspektionen, monatliche Inspektionen, vierteljährliche Inspektionen, halbjährliche Inspektionen und jährliche Inspektionen unterteilt werden. Bestimmen des spezifischen Inspektionszyklus, der Inspektionsgegenstände und der Inspektionsmethoden für verschiedene Krane. Bei der jährlichen Inspektion sollte es sich um eine vollständige -Artikelinspektion handeln.
Bei Kranen, die demontiert und bewegt werden müssen, sollten zumindest regelmäßige Inspektionen aller Inspektionsgegenstände durchgeführt werden.
Regelmäßige Inspektionen sollten die folgenden Punkte umfassen:
a)Technische Dokumente und Informationen:
➢ Begleitdokumente;
➢ Inspektions- und Wartungsaufzeichnungen;
➢Geräteinstallation, Modifikation, Wartung, Notizen usw.
b) Metallstruktur:
➢Verformung der Metallstruktur, Risse, Korrosion;
➢Schweißrisse;
➢ Befestigungselemente und Stifte.
c) Mechanismus:
➢Hebemechanismus;
➢Fahrmechanismus;
➢Schwenkmechanismus;
➢Teleskopmechanismus;
➢Andere Hilfsmechanismen (z. B. mobiles Stromversorgungssystem, Spreizmechanismus und Schmiersystem).
d) Schlüsselkomponenten:
➢Hebestreuer;
➢Drahtseil und sein Zubehör;
➢Hebeketten;
➢Trommel;
➢Riemenscheibe;
➢Bremse;
➢Räder;
➢Getriebe öffnen;
➢Kopplung;
➢Andere.
e) Kontrollsysteme:
➢Elektronisches Steuerungssystem (einschließlich Sicherheitsüberwachungssystem);
➢Hydrauliksystem;
➢Pneumatisches System.
f) Sicherheitsschutz:
➢ Sicherheitsschutzvorrichtungen, die den Bewegungshub begrenzen und die Arbeitsposition anzeigen (z. B. Hubendschalter, Schwenksperrvorrichtung, Stützenrückzugsperrvorrichtung, Kollisionsschutzvorrichtungen, Puffer und Endanschläge, Durchbiegungsanzeiger oder -begrenzer, Füllstandsanzeige usw.);
➢ Schutzvorrichtungen gegen Überlastung und Übergeschwindigkeit (z. B. Lastbegrenzer, Hubmomentbegrenzer, Übergeschwindigkeitsschutzvorrichtung usw.);
➢ Windschutz-, Rutsch- und Kippschutzvorrichtungen (z. B. Verankerungsgeräte, Schienenklemmen usw.);
➢ Verriegelungsschutz;
➢ Elektrischer Schutz;
➢ Warnvorrichtungen und -zeichen (z. B. Ton- und Lichtalarmgeräte, Sicherheitswarnschilder usw.);
➢ Zugangs- und Sicherheitsschutzeinrichtungen (wie Treppen, Stufen, Plattformen, Laufstege, Geländer, Schutzabdeckungen, Wartungskäfige usw.);
➢ Andere Sicherheitsschutzvorrichtungen (z. B. Anemometer, Sicherheitsschutz von Stromschienen, Gleiskehrmaschinen, Absturzsicherung, Seilbruchsicherung, Absturzsicherung für Drahtseile, Neigungsbegrenzer für Hubseile, Absturzsicherung für Steigseile, Begrenzungseinrichtung für Fahrzeuglänge, -breite und -höhe, Endanschläge für Laufkatzen, Vorrichtung zur Erkennung von Unfällen mit Personen und Fahrzeugen, automatische Einklemmsicherung für Türen, automatische Erkennung von Überlappungen Gerät, Gerät zur Erkennung von losem Seil (Kette), Geschwindigkeitsbegrenzer, Sicherheitsausrüstung, Notkontaktgerät, Betriebsbeschränkungsgerät usw.).
IV. Sonderprüfung
Der Kran sollte speziell geprüft werden nach:
(1) Wenn die folgenden Änderungen an der Hebemaschinerie auftreten:
➢ Sicherheitsmaßnahmen;
➢ Nennlast;
➢ Hauptbelastung-tragende Strukturteile;
➢ Mechanismen;
➢ Kontrollstationen und Kontrollsysteme;
➢ Stromquelle;
➢ Drahtseil oder Kette zum Heben;
➢ Hebestreuer;
➢ Fahrgestell, Basis und Stützstruktur.
(2) Wenn die folgenden Änderungen in der äußeren Umgebung über die normalen Umgebungsbedingungen des Geräts hinaus auftreten:
➢Extreme Wetterbedingungen (wie Stürme usw.);
➢Erdbeben;
➢ Fundament (einschließlich Kranbahn);
➢Feuer oder Überschwemmung;
➢Anormale Betriebsbedingungen wie Überlastung, Hängenbleiben, Not-Aus, Stöße usw. treten auf.
(3) Bevor der Kran nach der Deaktivierung wieder aktiviert wird.
Wenn sich der Kran selbst oder die äußeren Bedingungen ändern, sollten die Prüfpunkte mit den Änderungen oder Schäden in Zusammenhang gebracht werden. Die Prüfpunkte sollten auf den Merkmalen verschiedener Krantypen basieren.
Nach einem Kranunfall sollten die Prüfpunkte entsprechend den spezifischen Umständen des Unfalls festgelegt werden.
V. Inspektionsmethode
Sichtprüfung
Zu den visuellen Inspektionsmethoden gehören visuelle Inspektion, Ohrhören, Handberühren, Nasenschnüffeln, Klopfen, Messgerätemessung usw.
Eine Sichtprüfung erfordert im Allgemeinen keine Demontage.
NDT
Zu den zerstörungsfreien Prüfungen gehören Eindringprüfungen, Magnetpulverprüfungen, Ultraschallprüfungen und Röntgenprüfungen.
Funktionstest
Die Funktionalität von Bedienelementen, Schaltern und Anzeigen sollte überprüft werden.
Um die ordnungsgemäße Funktion des Begrenzers und der Anzeige für einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, gelten folgende Einschränkungen:
Funktionstest der Anzeige und Anzeige:
a) Überlastbegrenzer und -anzeiger;
b) Wegbegrenzer und -anzeiger;
c) Leistungsbegrenzer und Indikatoren.
Kein-Lasttest
Alle Bewegungen des Krans (z. B. Heben, Fahren, Schwenken) und Leerlauftest zur Überprüfung auf Anomalien oder Mängel.
Belastungstest
Die Grundbewegungen des Krans (z. B. Heben, Fahren, Schwenken) sollten mit einem Belastungstest durchgeführt werden, um etwaige Anomalien oder Mängel festzustellen. Die aufgebrachte Last sollte sich nach dem Zweck der Prüfung richten, jedoch die Nenntragfähigkeit nicht überschreiten.
Statischer Belastungstest, dynamischer Belastungstest und Stabilitätstest
Es sollte GB/T 5905 für statische Belastungsprüfungen, dynamische Belastungsprüfungen und Stabilitätsprüfungen entsprechen.
VI. Inspektionsprotokolle und Inspektionsberichte
Für tägliche Inspektionen und regelmäßige Inspektionen sollten Inspektionsprotokolle vorliegen. Bei Unstimmigkeiten ist ein Prüfbericht zu erstellen. Für Sonderinspektionen sollten Inspektionsprotokolle und Inspektionsberichte vorliegen.
Das Inspektionsprotokoll sollte mindestens Folgendes enthalten:
a) Datum und Ort der Inspektion
b) Die Unterschrift des Inspektors und der Name der Einheit, zu der er gehört;
c) Name, Modell, Seriennummer und Hauptparameter der geprüften Ausrüstung;
d) Die Prüfergebnisse jedes Prüfpunkts.
VII. Sicherheitsvorkehrungen für die Inspektion
a) Der Inspektionsort und die angrenzenden Bereiche sollten beobachtet werden und es sollten Warnschilder und sichere Arbeitsbereiche aufgestellt werden;
b) Bei extremen Wetterbedingungen sollte die Inspektion verschoben werden;
c) Wenn Gefahren aufgrund instabiler Bodenverhältnisse zu erwarten sind, sollte das Hebegerät an einen Standort mit harten Bodenverhältnissen oder anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenverhältnisse gebracht werden;
d) Inspektoren sollten mit persönlicher Schutzausrüstung (wie Schutzschuhen, Schutzhelmen, Sicherheitsgurten oder Schutzbrillen, Spiegel) ausgestattet sein. Besteht während der Inspektion die Gefahr eines Absturzes aus großer Höhe, ist für angemessene Schutzmaßnahmen zu sorgen;
e) Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Stromschlägen getroffen werden.
f) Während der Inspektion ist es strengstens verboten, den Netzschalter zu schließen oder zu öffnen, es sei denn, dies wird vom zuständigen Personal erteilt.
g) Wenn Sie während der Inspektion einen Ort betreten, an dem die Gefahr eines Stromschlags besteht, stellen Sie sicher, dass der Netzschalter ausgeschaltet ist und die Warnschilder „Inspektion“ angebracht sind. Diese sollten von Personal verschlossen oder bewacht werden;
h) Während der Inspektion ist es strengstens verboten, den Kran zu bedienen, es sei denn, die Anweisungen des zuständigen Personals werden erteilt.
i) Wenn zwei oder mehr Kräne auf derselben Schiene installiert sind oder am selben Ort arbeiten, sollten Kollisionsschutzvorrichtungen vorhanden sein.
j) Prüfen Sie vor der Belastungsprüfung, ob das Streuerzubehör und die Prüflast defekt sind;
k) Es ist anderen Personen strengstens untersagt, den Gefahrenbereich zu betreten, sofern sie nicht dazu berechtigt sind.
i) Wenn zu erwarten ist, dass das Teleskopieren und Schwenken des Streuers benachbarte Hochspannungsleitungen, Gebäude oder Autobahnen gefährdet, sollte der Betrieb verboten werden.
m) Außer-Inspektionen und Sonderinspektionen sollten von zwei oder mehr Inspektoren gemeinsam durchgeführt werden;
n ) Während der Inspektion sollte ausreichend Licht vorhanden sein.













