Die Bremse des Zweiträger-Portalkrans ist ein wichtiges Sicherheitsbauteil. Die Funktion der Bremse besteht darin, das Herunterfallen hängender Gegenstände zu verhindern. Normale Bremsen können einen guten Schutz für Portalkräne bieten.
Bremsräder dürfen keine Mängel oder Risse aufweisen. Wenn im Laufe des Gebrauchs mehr als 2 mm Vertiefungen oder Kratzer auf der Oberfläche des Bremsrads entstehen, sollte das Bremsrad gemäß der Norm nachbearbeitet werden.
Bremsarm, Oberstange, Rahmenstange, Haupt- und Nebenfeder dürfen keine Risse und dauerhafte Verformungen aufweisen. Ankerbolzen, Sicherungsmuttern und deren Sicherungen dürfen nicht beschädigt werden oder abfallen.














