Kräne werden zum Heben schwerer Gegenstände verwendet, daher ist ein sicherer Betrieb sehr wichtig. Wenn beim Betrieb ein Problem auftritt, sind die Folgen unvorstellbar. Achten Sie daher bei jedem Betrieb des Krans auf die Sicherheit des Betriebs.


Der Kran muss von einem Vollzeitfahrer bedient werden, der speziell geschult und für den Erhalt eines speziellen Betriebszertifikats qualifiziert ist und von der Abteilung für Sicherheits- und Umweltmanagement für den Erhalt eines Arbeitszertifikats bewertet wurde. Der Kranfahrer muss die Hebemaschinen entsprechend dem Betriebszertifikat bedienen.
Der Kranführer muss den von der Baustelle erstellten Wartungsplan für die täglichen Wartungsarbeiten strikt einhalten und jeden Tag vor und nach der Arbeit Inspektion, Wartung, Arbeitsinhalt und Schichtübergabe wahrheitsgemäß in das Wartungsprotokoll für den Baumaschinenbetrieb eintragen.
Bei einer Neuinstallation, Überholung oder Änderung wichtiger Leistungsmerkmale der Hebemaschine muss vor der Verwendung ein Kranleistungstest gemäß den entsprechenden Bestimmungen durchgeführt werden. Erst nach Bestehen des Tests und Durchlaufen der entsprechenden Verfahren und des Sicherheitszulassungszertifikats kann die Maschine in Betrieb genommen werden.
Der Kranführer muss vor und nach der Schicht täglich eine Inspektion unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des „Sicherheitsüberwachungssystems für Hebemaschinen“ durchführen und sicherstellen, dass der Kran ohne Mängel und versteckte Gefahren seine Arbeit aufnehmen kann.
Der Kranführer und das Hebekommandopersonal sollten mit einer Reihe vorgeschriebener Gesten oder Signale in Kontakt stehen. Während des Betriebs sollte der Fahrer eng mit dem Hebekommando zusammenarbeiten und dem Befehlssignal Folge leisten. Wenn der Hebevorgang jedoch in Gefahr ist, sollte der Fahrer sofort anhalten, unabhängig davon, wer das Notstoppsignal sendet.
Nachdem der Fahrer das Hebesignal vom Kommandopersonal erhalten hat, muss er zuerst das Signal ertönen lassen und dann handeln. Beim Anheben schwerer Gegenstände sollten Sie zuerst den Boden verlassen, um den Kran zu befragen, und mit dem Anheben fortfahren, nachdem Sie sichergestellt haben, dass die schweren Gegenstände fest aufgehängt sind, die Bremsleistung gut ist und der Kran stabil ist.
Beim Anheben schwerer Gegenstände muss das Hakendrahtseil senkrecht gehalten werden, und es darf nicht sein, dass das Hakendrahtseil die hängenden schweren Gegenstände im geneigten Zustand mitzieht. Wenn der Haken eingehängt wurde, das Hebegewicht jedoch nicht angehoben wurde, ist es verboten, den Kran zu bewegen oder zu drehen.
Beim Anheben und Drehen schwerer Gegenstände sollte die Geschwindigkeit gleichmäßig und ruhig sein, um zu vermeiden, dass schwere Gegenstände in der Luft schwingen. Beim Ablegen schwerer Gegenstände sollte die Geschwindigkeit nicht zu hoch sein, um zu verhindern, dass schwere Gegenstände plötzlich herunterfallen und beschädigt werden. Beim Anheben langer und großer schwerer Gegenstände sollte eine spezielle Person das Seil ziehen, um Unfälle durch das Schwingen schwerer Gegenstände zu vermeiden.
Während des Kranbetriebs ist es Personen, die nicht mit den Hebevorgängen befasst sind, strengstens untersagt, sich auf dem Kran aufzuhalten.
Kranführer sollten sich während des Betriebs an das Prinzip „Zehn nicht hängen bleiben“ halten:
Mehr als die Nennlast der Hebemaschine kann nicht angehoben werden;
Unzureichende Beleuchtung, unklares Befehlssignal oder Befehlssignal von nicht befehlshabendem Personal hängt nicht;
Die Schlinge und das Zubehör sind nicht fest gebunden und entsprechen nicht den Sicherheitsanforderungen;
Kranaufhängung schwere Gegenstände direkt verarbeitet, ohne aufzuhängen;
Krummer Zug, schräger Zug, nicht hängend;
Entzündbare, explosive Gefahrgüter, kein Sicherheitsticket, keine Sicherheitsmaßnahmen, nicht aufhängen;
Auf dem Werkstück stehende Personen oder auf dem Werkstück schwimmende lebende Tiere werden nicht aufgehängt;
Auf Kanten und Ecken sowie Schnittkanten wird verzichtet um den Verschleiß des Drahtseiles zu verhindern.
Im Boden vergraben oder das Gewicht des Objekts wird nicht aufgehängt;
Bei den Feldeinsätzen kam es zu starkem Schneefall, Gewittern und starken Winden mit sechs oder mehr Windstärken.
11.Der Kranführer muss bei der Bedienung folgende technische Voraussetzungen erfüllen:
Der Parkpositionsbegrenzer darf nicht verwendet werden.
Die Bremse des Hub- und Amplitudenverstellmechanismus darf nicht unter Last verstellt werden;
Beim Heben darf das Hebezeug nicht über Personen hinwegfliegen, und es darf sich niemand unter dem Hebearm aufhalten.
Inspektionen und Wartungsarbeiten dürfen nicht während des Kranbetriebs durchgeführt werden.
Wenn das Hubgewicht nahe an der Nennhubkapazität liegt oder diese erreicht, sollte vor dem Anheben die Bremse überprüft werden. Nach dem Anheben in geringer Höhe sollte ein Probeanheben mit kurzem Hub und anschließend ein sanftes Anheben durchgeführt werden.
Kein Fallgrenzwert-Positionsbegrenzer-Kran, Haken in der niedrigsten Arbeitsposition, das Stahldrahtseil auf der Trommel muss die Konstruktionsanforderungen hinsichtlich der Anzahl der Sicherheitsringe einhalten;
Wenn der Kran in Betrieb ist, darf der Mindestabstand zwischen Ausleger, Spreizer, Zusatzausrüstung, Stahldrahtseil, Kabelaufwicklungsseil und schweren Gegenständen und der Stromleitung die Angaben in der folgenden Tabelle nicht unterschreiten.
Mindestabstand zu Stromleitungen
Übertragungsleitungsspannung V(kV) < 1 1--35 Größer oder gleich 60
Mindestabstand (m) 1.5 3 0.01(V-50)+3
Mobilkran: Vor der Arbeit muss der Haltepunkt gemäß den Anweisungen im Handbuch nivelliert und die Stützbeine fest und zuverlässig aufgestellt werden.
Der Kran ohne Rückwärtsbremsfunktion darf, außer in besonderen Notfällen, nicht zum Abbremsen des Rückwärtsfahrkorbs verwendet werden.
12,Bei Bauarbeiten müssen zunächst die folgenden Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet und technische Sicherheitsmaßnahmen formuliert werden. Anschließend muss der für die Bautechnik verantwortliche Mitarbeiter die Einsatzstelle befehligen:
1. Hubgewicht bis zu 90 % der Nennlast der Hebemaschine und mehr;
2. Heben von Präzisionsobjekten oder Heben von großen Teilen, die nicht leicht zu heben sind, oder von großen Teilen an komplexen Stellen;
3. Hebemaschinenarbeiten unter oder in der Nähe der Übertragungsleitung;
4. Zwei oder mehr als zwei Hebemaschinen, die dasselbe Objekt heben;
5. Sprengstoffe und gefährliche Güter müssen gehoben werden.
13. Wenn zwei oder mehr Hebemaschinen dasselbe Objekt heben:
1. Beim Anbinden sollte die Last proportional zum zulässigen Hubgewicht jedes Krans verteilt werden.
2. Beim Hebevorgang muss das Hakenseil jedes Krans vertikal gehalten werden und Heben und Gehen müssen synchron erfolgen. Die von jedem Kran getragene Last darf 80 % seiner Nennkapazität nicht überschreiten.
14,Es gibt zwei Sätze von Hebemechanismen des Krans, der Haupt- und der Hilfshaken dürfen nicht gleichzeitig gestartet werden. Mit Ausnahme von Spezialkränen, die für die gleichzeitige Verwendung ausgelegt sind und Artikel 13 entsprechen.
15,Es ist strengstens verboten, mit dem Kran drei Aktionen gleichzeitig auszuführen. Wenn die Nennlast nahe ist, dürfen nicht zwei Aktionen gleichzeitig ausgeführt werden. Es ist strengstens verboten, mit dem Auslegerkran den Ausleger abzusenken, wenn er nahe an der Nennlast ist.
16,Ohne die Zustimmung der Maschinenverwaltung des Unternehmens dürfen Einrichtungen und Geräte der Hebemaschinerie nicht geändert oder ersetzt werden.













